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Seit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, mussten Unternehmen seit dem 1. Januar 2009 0,1 % der Bruttolöhne ihrer Beschäftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur für Arbeit einzahlen.

Aufgrund der starken Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschafts- und Finanzkrise, hatte die Bundesregierung nachfolgend beschlossen, die Insolvenzgeldumlage ab dem 01.01.2010 auf 0,41 % zu erhöhen.

Die Insolvenzgeldumlage (U3) war monatlich mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abzuführen. Die Krankenkassen haben die Umlagegelder danach unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Da die Firmenpleiten im Kalenderjahr 2010 deutlich zurückgegangen sind, wurde die Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2011 auf 0,00 % festgesetzt.

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