Ähnlich wie beim Jahreswechsel 2009/2010 mit der Einführung von ELENA steht auch das Jahr 2011 ganz im Zeichen der Digitalisierung: Immer mehr Daten werden in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigt der Anspruch an die Datenqualität. Hier reihen sich das Aufwendungsausgleichsgesetz und das Zahlstellen-Meldeverfahren ein.
Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) müssen ab dem 01.01.2011 die Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld elektronisch übermittelt werden. Im Gegenzug entfallen die Papieranträge. Die Erstattungsanträge werden mit der Lohnabrechnung erstellt und anschließend an die Krankenkassen übermittelt.
Die meisten Krankenkassen bieten bei Krankheit abhängig von den Umlagesätzen verschiedene Erstattungssätze (in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent) an, die mit Beginn eines neuen Jahres gewechselt werden können.
Ein neues Verfahren zur Meldung von Betriebsrentnern (KVdR = Krankenversicherung der Rentner) tritt ebenfalls zum 01.01.2011 in Kraft. Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, sind dann zur Datenübermittlung der Meldungen für Zahlstellen an die Krankenkassen verpflichtet.